Für Rechtsanwälte, Notare und generell Akademiker! www.danv.de
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Weil wir wissen, worauf es Ihnen ankommt! Seit mehr als 100 Jahren engagiert sich die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als berufsständischer Partner. Mit ausgesprochener Kompetenz in Vorsorge und Vermögensplanung. Mit einem modernen Riskmanagement im Bereich der rechts-, steuer- unternehmensberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Und mit einer konsequenten berufsständischen Ausrichtung. Wir kennen sehr genau Ihre berufliche Situation, kennen Ihre Aufgaben und sind vertraut mit Ihren Wünschen und Ansprüchen, wenn es um die Absicherung der eigenen Interessen geht. Zum Beispiel im Bereich Altersvorsorge, bei der Hinterbliebenenabsicherung, in der Vermögensplanung oder auch beim Schutz vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit. Versicherbarer Personenkreis: Rechtsanwälte / innen, Kammerberufe - Notare / innen - Patentanwälte / innen - Wirtschaftsprüfer / innen - Vereidigte Buchprüfer / innen - Steuerberater - Steuerbevollmächtigte Berufe mit einem Hoch- bzw. Fachhochschulstudium - Dipl.-Kaufleute - Dipl.-Volkswirte / innen - Dipl.-Betriebswirte / innen - Bachelor u. Master in Betriebs- / Volkswirtschaft - Dipl.-Wirtschaftsingenieur / innen - Dipl.-Ökonomen - Dipl.-Mathematiker / innen - Dipl.-Informatiker / innen - Syndici und Juristen / innen (freie Wirtschaft) - Rechtsreferendare / innen - Rechtsassessoren / innen - Juristen / innen (beamtete) - Richter / innen - Staatsanwälte / innen - Unternehmensberater / innen Studierende - Studierende der Rechts- / Wirtschaftswissenschaften im Abschlusssemester Angestellte von Kanzleien und Praxen - Angestellte von Kanzleien und Praxen, auch wenn sie selber nicht zum berechtigten Personenkreis gehören. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zum berechtigten Personenkreis gehören (siehe Kammerberufe). Kaufmännisch leitend tätige Personen- Gleichgestellter Personenkreis - Vorstände bzw. Geschäftsführer / innen von Kapitalgesellschaften5 - Inhaber / innen bzw. Geschäftsführer / innen von Personengesellschaften5 - Leitende Angestellte (gem. § 5 Betr.VG) - Prokuristen / innen Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Hoch- bzw. Fachhochschule oder - kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation (z. B. praktischer Betriebswirt) - Mindestbestehensdauer der Gesellschaft: 5 Jahre sowie - Mindestanzahl Vollzeitbeschäftigter: 20 Personen Für DANV-Kunden gilt: Zusätzlich sind deren Ehegatten versicherbar. Betriebliche Altersversorgung!Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Zeiten relativ geringer gesetzlicher Rentenansprüche ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für alle Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften. Profitieren Sie im Alter von den wertvollen steuerlichen Fördermöglichkeiten während der Einzahlungsphase. Direktversicherung – transparent und sicher - Aufbau einer garantierten Altersrente mit attraktiver Überschussbeteiligung - Sie gilt als sichere Ergänzung zur privaten Altersvorsorge und staatlichen Rente – die Versorgungslücke wird im Idealfall geschlossen, zumindest aber reduziert - Beiträge kommen in der Einzahlungsphase „brutto für netto“ der persönlichen Altervorsorge zugute - Wahl der Leistung: Lebenslange monatliche Rente oder einmalige Kapitalabfindung - Bei vorzeitigem Ausscheiden kann der Vertrag privat oder vom neuen Arbeitgeber weiter geführt werden - Mit der Direktversicherung können Sie z.B. Ihre vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln und dabei Steuern und Sozialversicherung sparen - Sie können einen von Ihnen bestimmten Teil Ihres Gehalts in einen steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrag für Ihre Altersversorgung umwandeln Was Besucher derzeit auch interessiert:- Inwiefern ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir eine bAV anzubieten? - Habe ich die Möglichkeit, früher als vereinbart meine Rente zu bekommen? - Was passiert mit meiner bAV, wenn ich meinen Job verliere? - Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?